Ablauf

 

 

 

Im Erstgespräch lernen wir uns persönlich kennen. Sie haben Raum, Ihre aktuelle Lebenssituation, Beschwerden und Fragen zu schildern. Ich gebe Ihnen eine erste fachliche Einschätzung und erläutere, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt und ob eine Psychotherapie sinnvoll erscheint.

 

 

 

 

 

1. Erstgespräch

2. Psychotherapeutische Sprechstunden und Probatorik 

In ca. vier Probesitzungen vertiefen wir den Austausch. Ziel ist es, Ihre Anliegen besser zu verstehen und eine vorläufige Diagnostik zu erstellen. Diese Phase dient außerdem Ihrer Entscheidung, ob Sie sich eine längerfristige Zusammenarbeit vorstellen können.

3. Antragstellung bei der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe

 

Wenn eine psychotherapeutische Behandlung indiziert ist und wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, erfolgt die Antragstellung. In der Regel ist dafür ein ärztlicher Konsiliarbericht notwendig, den Sie bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt einholen.

 

Bitte setzen Sie sich vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung, um die individuellen Anforderungen zu klären. Liegt die Genehmigung von der Krankenversicherung vor, kann die Therapie beginnen. Zahlen Sie die Therapie selbst, entfällt die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse.

4. Beginn der psychotherapeutischen Behandlung

Sobald die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung oder Beihilfe genehmigt wurde, beginnt die eigentliche Therapie.

 

Die Anzahl der bewilligten Sitzungen richtet sich nach dem Antrag (z. B. Kurzzeit- oder Langzeittherapie). Die Gespräche finden in der Regel wöchentlich statt und dauern jeweils 50 Minuten.

Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernommen. Je nach Vertrag können jedoch Eigenanteile entstehen oder die Anzahl der Sitzungen begrenzt sein.

 

Bitte klären Sie vor dem Erstgespräch folgende Punkte mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle:

 

  • Ist Psychologische Psychotherapie im Leistungsumfang enthalten?
  • In welchem Umfang werden die Kosten übernommen?
  • Wie viele Sitzungen werden erstattet?
  • Welche Unterlagen sind erforderlich?

 

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und ist hier bei der Bundespsychotherapeutenkammer einsehbar. Mit Beginn der Therapie schließen Sie einen Behandlungsvertrag direkt mit mir ab. Das bedeutet, dass Sie selbst für die Beantragung und Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung verantwortlich sind. Bitte bringen Sie die ggf. erforderlichen Formulare bereits zum Erstgespräch mit.

Kostenübernahme

Private Krankenversicherung & Beihilfe

Selbstzahlung

Wenn Sie sich entscheiden, die Kosten für Ihre psychotherapeutische Behandlung selbst zu übernehmen, erfolgt die Abrechnung ebenfalls auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Stand 01/2025).

 

In diesem Fall entfällt der bürokratische Aufwand – es sind keine Anträge nötig, und es werden keine Daten an Ihre Krankenkasse weitergegeben. Das bietet Ihnen maximale Diskretion und Flexibilität.

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